Zeichen 325.1-40
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - doppelseitig (Rückseite Z 325.2)
Zu diesem Zeichen nennt der Katalog keinen Tatbestand, der die Nummer im Text führt.
Zeichen 325.1-40
Zu diesem Zeichen nennt der Katalog keinen Tatbestand, der die Nummer im Text führt.