Zeichen 279
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)

Zu diesem Zeichen nennt der Katalog keinen Tatbestand, der die Nummer im Text führt.
Zeichen 279

Zu diesem Zeichen nennt der Katalog keinen Tatbestand, der die Nummer im Text führt.