Tatbestandskatalog

842118

Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.

50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 4, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat

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