Tatbestandskatalog

842106

Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.

50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat

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