842012
Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht aus.
20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat