841600
Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
60 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat