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Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat
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