841003
Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat