828100
Sie nahmen das Fahrzeug mit Tageszulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat