826612
Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren.
70 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat