815000
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu.
40 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat