Tatbestandskatalog

812619

Sie nahmen den zulassungsfreien Anhänger in Betrieb, obwohl dessen vorgeschriebenes Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

65 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 2, 9, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat

In der App öffnen