812618
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.
65 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat