Tatbestandskatalog

812613

Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde.

10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 10, 13, 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

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