812612
Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen.
60 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 5, 9, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat