Tatbestandskatalog

812112

Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden *).

10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

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