812112
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden *).
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat