812100
Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 1, 6, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat