810130
Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 10 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat