Tatbestandskatalog

804600

Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche <EU-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung> auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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