804518
Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt war, bzw. ließen sie zu.
70 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat