804112
Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
40 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 176 BKat