803600
Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.