803500
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu.
70 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat