611026
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240). Es kam zum Unfall.
25 €Bußgeld
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–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 4, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
Vorschläge
611024Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und behinderten +) einen Fußgänger.
15 €
611025
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und gefährdeten +) einen Fußgänger.
20 €
611026
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240). Es kam zum Unfall.
25 €