Tatbestandskatalog

602148

Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236 BKat

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