602136
Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *).
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 237a BKat