602036
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat