602012
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat