602006
Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/ einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat