519500
Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben.
800 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 2 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 6o GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 51 RSEB
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.