503006
Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat