Tatbestandskatalog

501606

Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde.

150 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 240 BKat

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