424675
Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a, §§ 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
1500 €Bußgeld
2Punkte
3 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.