Tatbestandskatalog

424671

Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten.

1000 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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