424671
Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten.
1000 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.