424666
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
250 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.