424631
Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
1000 €Bußgeld
2Punkte
3 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.