424612
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug (X) mg/l.
500 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.