371600
Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.