Tatbestandskatalog

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Sie nahmen den Fahrradanhänger in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen.

20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 67a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat

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