Tatbestandskatalog

357616

Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

225 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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