357608
Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.
150 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.