Tatbestandskatalog

357604

Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

150 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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