Tatbestandskatalog

357100

Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war noch nicht 1 Monat überschritten.

25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.1 BKat

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