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Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung <unzulässig/mangelhaft> war.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
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