344606
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.