Tatbestandskatalog

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Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.

165 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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Vorschläge

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Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
135 €1 PunktB-Verstoß
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Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.
165 €1 PunktB-Verstoß
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Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
200 €1 PunktB-Verstoß