343601
Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.
220 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
343600Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
180 €1 PunktB-Verstoß
343601
343602
Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.
220 €1 PunktB-Verstoß
Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
265 €1 PunktB-Verstoß