343100
Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Abschleppstange oder das Abschleppseil ausreichend kenntlich zu machen.
5 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 43 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 216 BKat