342649
Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
235 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger über 2 t)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.