Tatbestandskatalog

342643

Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.

352,5 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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